
Aspartam ist ein künstlicher Süßstoff, der ca. 180 mal süßer ist als gewöhnlicher Haushaltszucker.
Aspartam ist eine chemische Verbindung aus den drei Stoffen Asparaginsäure, Methanol und Phenylalanin. Es wird hauptsächlich in zuckerfreien Brotaufstrichen, Kaugummis, Marmeladen, Fisch-, Obst- und Gemüsekonserven und Getränken, darunter eben auch Energy-Drinks, verwendet. Zwar hat Aspartam mit 17kJ/g etwa den gleichen Energiegehalt wie Zucker, durch die sehr viel höhere Süßkraft, muss aber eine viel geringere Menge Aspartam verwendet werden, um den gleichen Süßeeffekt wie mit gewöhnlichem Zucker erzielen zu können. Aspartam eignet sich somit für energiearme Diäten und Diabetiker. Zudem hat Arpartam den Vorteil, ein irrelevantes Karies-Risiko vorzuweisen.
Auf Produkten, die Aspartam enthalten, muss der Hinweis: „enthält eine Phenylalaninquelle“ aufgedruckt werden. Dies hat den Grund, dass in Deutschland im Durchschnitt ein Mensch von 8000 an Phenylketonurie leidet. Phenylketonurie ist eine angeborene Stoffwechselstörung, bei der die Phenylalaninquelle vom Körper nicht abgebaut werden kann. Dabei können die Stoffe Phenyllactat, Phenylacetat oder Phenylpyruvat entstehen, was bei ausbleibender Behandlung zu geistigen Entwicklungsstörungen und zusätzlicher Epilepsie führen kann. Auf Phenylketonurie wird heutzutage routinemäßig bei jedem Neugeborenen in Deutschland getestet, um frühzeitig Behandlungsmaßnahmen einleiten zu können. Für nicht an Phenylketonurie erkrankte Menschen ist Aspartam, bis zu einer täglichen Dosis von 40mg pro Kilogramm Körpergewicht, dagegen unbedenklich. Dies bedeutet für einen etwa 70kg schweren Menschen, dass er eine Menge von 26,6 Litern Light-Getränk zu sich nehmen müsste, um diesen Grenzwert zu überschreiten. In Deutschland wurde Aspartam im Jahre 1990 als Lebensmittelzusatz zugelassen.
E-Nummer: E951