Die Bezeichnung "Energy & Vodka" ist zulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 09. Oktober, dass die Bezeichnung nicht gegen die Health-Claims-Verordnung verstoße und verwendet werden darf.
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BGH prüft Mixgetränk „Energy & Vodka“
Der Bundesgerichtshof prüft derzeit ob ein Mix-Getränk weiterhin unter dem Namen Energy & Vodka verkauft werden darf. Laut Ansicht der Kläger sei diese Betitelung irreführend.
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